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   BGH, 22.04.1994 - 2 ARs 93/94   

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https://dejure.org/1994,5226
BGH, 22.04.1994 - 2 ARs 93/94 (https://dejure.org/1994,5226)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1994 - 2 ARs 93/94 (https://dejure.org/1994,5226)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1994 - 2 ARs 93/94 (https://dejure.org/1994,5226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kurzfristige Verlegung - Verurteilter - Zuständigkeit - Aufsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 85 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.1976 - 2 ARs 395/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer -

    Auszug aus BGH, 22.04.1994 - 2 ARs 93/94
    Unter der Aufnahme des Verurteilten nach § 85 Abs. 2 JGG ist zwar auch die Verlegung in eine andere Jugendstrafanstalt zu verstehen, doch ist erforderlich, daß diese Verlegung auf Dauer erfolgt; nur kurzfristige Verlegungen bewirken keinen Zuständigkeitswechsel nach § 85 Abs. 2 JGG (vgl. BGHSt 26, 278 [BGH 13.02.1976 - 2 ARs 395/75]; Diemer/Schoreit/Sonnen § 85 JGG Rdn. 5; Eisenberg, 5. Aufl. § 85 JGG Rdn. 8; Brunner, 9. Aufl., § 85 JGG Rdn. 6).
  • BGH, 20.10.1976 - 2 ARs 347/76

    Zuständigkeitsstreit über die Frage der bedingten Entlassung eines Verurteilten

    Auszug aus BGH, 22.04.1994 - 2 ARs 93/94
    Diese Verlegung vermochte einen Übergang der Vollstreckungszuständigkeit auf den Jugendrichter des Amtsgerichts Krefeld nicht gemäß § 85 Abs. 2 JGG zu bewirken (vgl. BGHSt 27, 25, 27 [BGH 20.10.1976 - 2 ARs 347/76]; BGHR JGG § 85 Abs. 2 Übergang 1).
  • BGH, 03.07.1987 - 2 ARs 112/87

    Zuständigkeit für die Strafvollstreckung bei Aufnahme eines vom

    Auszug aus BGH, 22.04.1994 - 2 ARs 93/94
    Diese Verlegung vermochte einen Übergang der Vollstreckungszuständigkeit auf den Jugendrichter des Amtsgerichts Krefeld nicht gemäß § 85 Abs. 2 JGG zu bewirken (vgl. BGHSt 27, 25, 27 [BGH 20.10.1976 - 2 ARs 347/76]; BGHR JGG § 85 Abs. 2 Übergang 1).
  • BGH, 08.10.1999 - 2 ARs 408/99

    Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH; Zuständigkeit nach § 462a StPO;

    Derart kurzfristige Verlegungen bewirken keinen Zuständigkeitswechsel (vgl. BGHR JGG § 85 Abs. 2 Aufnahme 1).".
  • BGH, 08.10.1999 - 2 AR 171/99

    Erpresserischer Menschenraub - Vollstreckung der Freiheitsstrafe - Aussetzung der

    Derart kurzfristige Verlegungen bewirken keinen Zuständigkeitswechsel (vgl. BGHR JGG § 85 Abs. 2 Aufnahme 1).".
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