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BGH, 22.04.1994 - 2 ARs 93/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Kurzfristige Verlegung - Verurteilter - Zuständigkeit - Aufsicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 85 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.02.1976 - 2 ARs 395/75
Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - …
Auszug aus BGH, 22.04.1994 - 2 ARs 93/94
Unter der Aufnahme des Verurteilten nach § 85 Abs. 2 JGG ist zwar auch die Verlegung in eine andere Jugendstrafanstalt zu verstehen, doch ist erforderlich, daß diese Verlegung auf Dauer erfolgt; nur kurzfristige Verlegungen bewirken keinen Zuständigkeitswechsel nach § 85 Abs. 2 JGG (vgl. BGHSt 26, 278 [BGH 13.02.1976 - 2 ARs 395/75];… Diemer/Schoreit/Sonnen § 85 JGG Rdn. 5;… Eisenberg, 5. Aufl. § 85 JGG Rdn. 8;… Brunner, 9. Aufl., § 85 JGG Rdn. 6). - BGH, 20.10.1976 - 2 ARs 347/76
Zuständigkeitsstreit über die Frage der bedingten Entlassung eines Verurteilten …
Auszug aus BGH, 22.04.1994 - 2 ARs 93/94
Diese Verlegung vermochte einen Übergang der Vollstreckungszuständigkeit auf den Jugendrichter des Amtsgerichts Krefeld nicht gemäß § 85 Abs. 2 JGG zu bewirken (vgl. BGHSt 27, 25, 27 [BGH 20.10.1976 - 2 ARs 347/76];… BGHR JGG § 85 Abs. 2 Übergang 1). - BGH, 03.07.1987 - 2 ARs 112/87
Zuständigkeit für die Strafvollstreckung bei Aufnahme eines vom …
Auszug aus BGH, 22.04.1994 - 2 ARs 93/94
Diese Verlegung vermochte einen Übergang der Vollstreckungszuständigkeit auf den Jugendrichter des Amtsgerichts Krefeld nicht gemäß § 85 Abs. 2 JGG zu bewirken (vgl. BGHSt 27, 25, 27 [BGH 20.10.1976 - 2 ARs 347/76]; BGHR JGG § 85 Abs. 2 Übergang 1).
- BGH, 08.10.1999 - 2 ARs 408/99
Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH; Zuständigkeit nach § 462a StPO; …
Derart kurzfristige Verlegungen bewirken keinen Zuständigkeitswechsel (vgl. BGHR JGG § 85 Abs. 2 Aufnahme 1).". - BGH, 08.10.1999 - 2 AR 171/99
Erpresserischer Menschenraub - Vollstreckung der Freiheitsstrafe - Aussetzung der …
Derart kurzfristige Verlegungen bewirken keinen Zuständigkeitswechsel (vgl. BGHR JGG § 85 Abs. 2 Aufnahme 1).".